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Verletzung von Schutzrechten

Neben dem Erwerb von Schutzrechten ist deren Durchsetzung einer der Kernpunkte im gewerblichen Rechtsschutz. Haben Sie ein Schutzrecht erhalten, so möchten Sie die Ausschließlichkeitsrechte, die es Ihnen gewährt, auch nutzen. Wird dieses Schutzrecht nun verletzt, sorgen wir dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden. Im Vorfeld von Verletzungsstreitigkeiten bieten wir die Ausarbeitung von Berechtigungsanfragen und Abmahnschreiben an, mit denen der mutmaßliche Verletzer auf die Situation aufmerksam gemacht wird. Oftmals lässt sich hierdurch bereits die Einstellung des verletzenden Handelns erzielen.

Neben dem außergerichtlichen Verfahren betreuen wir in Zusammenarbeit mit vor den einschlägigen Gerichten zugelassenen und in Schutzrechtsstreitigkeiten erfahrenen Rechtsanwälten die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Schutzrechte. Das in Deutschland übliche Auftreten von einem Rechtsanwalt, der für die verfahrensrechtliche Seite zuständig ist, zusammen mit einem Patentanwalt, der die technischen Aspekte der Verletzung beleuchtet, hat sich in der Praxis vielfach bewährt. Dadurch werden nicht nur die rechtlichen Aspekte hinreichend gewürdigt, sondern wir als beigeordnete Patentanwälte sorgen dafür, dass auch die Aspekte des gewerblichen Rechtsschutzes und der Technizität beachtet werden.